Aurel Mertz war zu Gast in der ARD-Sendung Maischberger vom 18. Februar 2026 und kommentierte die aktuellen Vetternwirtschafts-Vorwürfe gegen die AfD. Dabei brachte er die juristische Dimension des Falls auf den Punkt: Die sogenannten Überkreuz-Beschäftigungen – bei denen Abgeordnete systematisch Familienangehörige von Parteikollegen in Arbeitsverhältnisse brachten – seien zwar nicht illegal, aber moralisch nicht zu rechtfertigen. Der WDR-Faktencheck bestätigte seine juristische Einschätzung als korrekt.