AGB – Zusatzleistung „SafeTicket“
Anbieter der Zusatzleistung:
190a GmbH
Aachener Straße 233–237
50931 Köln
Deutschland
E-Mail: support@190a.de
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 81248
Geschäftsführung: Oliver Meske, Hendrik Myland
§ 1 – Geltungsbereich und Produktbeschreibung
(1) Diese Bedingungen gelten für die Zusatzleistung „SafeTicket“, die Kund:innen beim Kauf von Tickets über den Ticketshop www.tickets.190a.de optional hinzubuchen können.
(2) „SafeTicket“ ist eine freiwillige Serviceleistung der 190a GmbH, die es Käufer:innen ermöglicht, gebuchte Tickets unter bestimmten Voraussetzungen bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren und eine Rückerstattung des Ticketgrundpreises (exkl. SafeTicket-Gebühr) zu beantragen.
(3) Diese Zusatzleistung stellt keine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dar. Es handelt sich um ein freiwilliges Kulanzangebot der 190a GmbH. Ein allgemeiner Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
§ 2 – Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
(1) Die Leistung „SafeTicket“ kann nur in Anspruch genommen werden, wenn:
sie im Rahmen des Ticketkaufs ausdrücklich hinzugebucht wurde,
das Erstattungsformular spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vollständig eingereicht wurde, und
ein triftiger Grund für die Stornierung glaubhaft und nachvollziehbar nachgewiesen wird.
(2) Als triftige Gründe gelten insbesondere:
plötzliche Erkrankung der Käufer:in oder einer nahen Bezugsperson (Attest erforderlich),
Unfall,
Tod eines nahestehenden Angehörigen,
erheblicher Schaden am Eigentum (z. B. Einbruch, Brand, Wasserschaden),
Ausfall von Verkehrsmitteln durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Sturmschäden),
sonstige unvorhersehbare und nachweisbare Hinderungsgründe.
(3) Die Entscheidung über eine Rückerstattung liegt im Ermessen der 190a GmbH und erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Verifizierung weitere Nachweise anzufordern.
§ 3 – Umfang der Rückerstattung
(1) Wird die Inanspruchnahme anerkannt, erstattet die 190a GmbH ausschließlich den Ticketgrundpreis abzüglich der gebuchten SafeTicket-Gebühr.
(2) Die SafeTicket-Gebühr selbst ist in jedem Fall nicht erstattungsfähig.
(3) Die Rückzahlung erfolgt auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel innerhalb von maximal zehn (10) Werktagen nach erfolgreicher Prüfung.
§ 4 – Ausschlüsse und Missbrauch
(1) Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn:
der Antrag nicht fristgerecht (mind. 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) gestellt wird,
kein nachvollziehbarer triftiger Grund vorliegt oder dieser nicht ausreichend nachgewiesen wird,
es sich um planbare private Gründe handelt (z. B. Terminüberschneidung, keine Lust, Wetter),
ein Weiterverkauf des Tickets bereits erfolgt ist.
(2) Bei Verdacht auf Missbrauch oder Täuschung behält sich die 190a GmbH rechtliche Schritte sowie den Ausschluss von zukünftigen Buchungen des SafeTicket-Produkts vor.
§ 5 – Datenschutz
(1) Zur Bearbeitung des SafeTicket-Antrags erhebt und verarbeitet die 190a GmbH personenbezogene Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Nachweise).
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Abwicklung der Leistung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung findest du in der Datenschutzerklärung.
§ 6 – Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist Köln, sofern gesetzlich zulässig.